Luzerner Bombendroher wurde nicht zu sanft bestraft

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Ein verdächtiger Gegenstand wurde sichergestellt

Das Luzerner Kantonsgericht hat den Mann, der Bombendrohungen gegen die Mall of Switzerland in Ebikon und das Luzerner Kantonsspital ausgesprochen hatte, nicht zu sanft angefasst. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Luzerner Staatsanwaltschaft gegen das Urteil abgewiesen.Das Kantonsgericht hatte den Schweizer 2022 wegen mehrfacher versuchter Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen, Schreckung der Bevölkerung und mehrfacher arglistiger Vermögensschädigung .

Der damit rechtskräftig verurteilte Mann hatte am Mittag des 14. März 2018 telefonisch mit künstlich verzerrte Stimme angekündigt, dass eine Bombe in der Mall of Switzerland in Ebikon explodieren werde. Das Einkaufszentrum wurde darauf evakuiert.Zwei Tage später ging beim Polizeiposten Malters ein Schreiben ein, in dem die Bombendrohung im Einkaufszentrum als Probelauf bezeichnet wurde.

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