CEO wegen zu enger Abstand auf der Autobahn zu hohen Geldstrafe verurteilt

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CEO wegen zu enger Abstand auf der Autobahn zu hohen Geldstrafe verurteilt
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Das höchste Schweizer Gericht weist die Beschwerde eines Millionärs gegen seine Bestrafung im Kanton Aargau ab. Er wurde auf der Autobahn A1 über mehrere Kilometer mit zu geringem Abstand gefahren. Der Fall ist besonders, weil die Busse hoch ist (10'000 Franken) und eine bedingte Geldstrafe von 98'500 Franken verhängt wurde.

CEO zu hoher Geldstrafe verurteilt, weil er auf der Autobahn zu nahe auffuhr – auch vor Bundesgericht blitzte er ab

Der Mann fuhr an jenem Vormittag im März mit seinem BMW auf der A1 bei Kölliken auf der Überholspur. Über eine Distanz von zirka 2,4 Kilometern und bei einer Geschwindigkeit von etwa 110 bis 120 Stundenkilometern folgte er dem Vordermann mit nur acht bis zwölf Metern Abstand. Damit hat er «eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer» geschaffen, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Unter anderem rügt der Mann – der übrigens selber Jurist ist –, er sei im Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren nie korrekt durch die Staatsanwaltschaft einvernommen worden. Darauf tritt das Bundesgericht gar nicht erst ein – im Strafbefehlsverfahren besteht kein Anspruch auf Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft, und vor Bezirksgericht konnte sich der Mann äussern. Er war am Tattag durch die Polizei kurz zur Sache und zur Person befragt worden.

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