Gurtenfestival AG muss wegen zu tiefer Bezahlung an Corona-Testzentrum 211'666 Franken zurückzahlen

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Gurtenfestival AG muss wegen zu tiefer Bezahlung an Corona-Testzentrum 211'666 Franken zurückzahlen
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Die Gurtenfestival AG muss wegen zu niedriger verrechneter Personalkosten am Corona-Testzentrum 211'666 Franken Covid-Hilfsgelder an Bund und Kanton zurückzahlen. Gurtenfestival-Chef Bobby Bähler kritisiert das Urteil und spricht von «schwer akzeptabler Signal».

Gurtenfestival AG wegen zu tiefer Bezahlung von Löhnen am Corona-Testzentrum muss 211'666 Franken Covid-Gelder zurückzahlen. Laut Gerichtsurteil muss die Gurtenfestival AG 211'666 Franken Covid-Gelder zurückzahlen. Gurtenfestival -Chef Bobby Bähler findet das Urteil nur «schwer akzeptierbar».Dieses Geld hatte das Gurtenfestival als Ausfallentschädigung erhalten. Dies, weil wegen der Corona-Pandemie die Festivals 2020 und 2021 nicht durchgeführt werden durften.

Die nun fällige Rückzahlung hat aber mit Corona-Tests zu tun. Denn die Gurtenfestival AG betrieb ab November 2020 im Auftrag des Kantons Bern ein Corona-Testzentrum in Belp. Gurtenfestival-Chef Bobby Bähler gründete zusammen mit Serge Michel dafür extra eine Schwestergesellschaft. Das Problem sind die für die Tests verrechneten Personalkosten. Diese sind laut Verwaltungsgericht zu tief, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Es spricht von «augenfälliger Diskrepanz». In den Corona-Jahren 2020 und 2021 konnte das Gurtenfestival wegen der Pandemie-Massnahmen nicht durchgeführt werden. Im Auftrag des Kantons Bern betrieb die Gurtenfestival AG ab November 2020 in Belp BE ein Corona-Testzentrum. Doch laut dem Verwaltungsgericht hat die Schwestergesellschaft der Gurtenfestival AG, die das Zentrum betrieb, zu wenig Personalkosten berechnet. Deshalb muss die Gurtenfestival AG nun 211'666 Franken der Corona-Hilfsgelder an Bund und Kanton zurückzahlen. So habe der Kanton für den Testbetrieb pro Arbeitsstunde im Schnitt 89.30 Franken bezahlt. Die Gurtenfestival AG hat der Schwestergesellschaft dafür aber nur 45.40 Franken verrechnet. Dadurch habe die Schwestergesellschaft 2021 über eine halbe Million Franken Gewinn erwirtschaftet. Bei der Gurtenfestival AG gab es hingegen ein Minus von 7000 Franken. Wichtig dabei: Hätte die AG einen Gewinn erwirtschaftet, hätte sie die Ausfallentschädigung anteilsmässig zurückzahlen müssen. Es sei nicht plausibel, dass bei der Schwestergesellschaft die Personalkosten lediglich 30 Prozent des Umsatzes ausmachen sollten. Zudem seien wohl Infrastruktur- und Materialkosten nicht in Rechnung gestellt worden. Es sei klar, dass mehr staatliche Hilfsgelder geflossen seien als notwendig.Gurtenfestival-Chef Bähler bezeichnet das Urteil gegenüber der Zeitung als «ein schwer akzeptierbares Signal und enttäuschend». So werde unternehmerische Initiative bestraft. Sie hätten sich damals auf einem «Blindflug» befunden, sagt Bähler. Denn die Rahmenbedingungen hätten sich durch die nationalen und kantonalen Corona-Verordnungen immer wieder verändert. Nur dank des Corona-Test-Betriebs habe man nach drei Monaten auf Kurzarbeitsentschädigungen im Wert von rund zwei Millionen Franken verzichten können. Wenn man den Kantonsauftrag nicht angenommen hätte, «wären wir finanziell besser gefahren». Das «ist uns eine bittere Lehre», so Bähler.

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