Viviane Obenauf, ehemalige Box-Weltmeisterin, wirft in ihrem Mordverfahren an ihrem Ehemann schwerwiegende Verfahrensfehler vor. Das Bundesgericht weist diese Vorwürfe jedoch zurück und bestätigt das Urteil des Berner Obergerichts, das Obenauf für den Mord an ihrem Ehemann verurteilt hat.
Ehemalige Box-Weltmeisterin Viviane Obenauf wirft den Ermittlungsbehörden und den Richtern in ihrem Mordverfahren schwere Verfahrensfehler vor. Sie behauptet, Indizien seien willkürlich zu ihren Ungunsten ausgelegt, Beweisanträge unbegründet abgelehnt und die Unschuldsvermutung missachtet worden.
Obenauf kritisiert insbesondere ihre Behandlung während der ersten Verhöre, in denen sie nicht als Auskunftsperson, sondern als Angeklagte behandelt wurde und nicht ausreichend über ihre Rechte informiert wurde. Sie beklagt zudem, dass ihr während des Verfahrens kein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wurde. Das Bundesgericht weist diese Vorwürfe in seinem heute veröffentlichten 34-seitigen Urteil jedoch vollständig zurück. Die Bundesrichter halten fest, dass Obenauf ihre Beschwerden wegen angeblicher Verfahrensfehler spätestens vor dem Obergericht hätte geltend machen müssen. Das Gericht argumentiert, dass es in Ausnahmefällen nur auf solche Rügen eintritt, die nicht bereits vor den Vorinstanzen erhoben wurden. In der eigentlichen Sache hat das Berner Obergericht laut dem bundesgerichtlichen Urteil sämtliche Indizien, die zu Obenaufs Verurteilung führten, korrekt gewichtet und dies jeweils ausführlich und schlüssig begründet. Das Gericht hält fest, dass Obenauf mit ihren Vorbringen weder Willkür noch eine Verletzung von Bundesrecht nachweisen konnte. Damit ist Viviane Obenauf, die 38-jährige ehemalige Box-Weltmeisterin aus Brasilien, rechtskräftig verurteilt, ihren Ehemann am 18. Oktober 2020 in seiner Wohnung in Interlaken mit einem Baseballschläger erschlagen zu haben. Trotz zahlreicher schwerwiegender Indizien beteuert sie bis heute ihre Unschuld. Ein wichtiges Beweismittel im Fall war Obenaufs Handy. Die Ermittlungen ergaben, dass sie in der fraglichen Zeitspanne zwischen 21.16 Uhr und 22.59 Uhr nicht einmal ihr Handy bewegt hatte und auf eingehende Nachrichten nicht geantwortet hatte. Das Regionalgericht Oberland und das Berner Obergericht werteten dies als Indiz dafür, dass Obenauf von ihrem Wohnort Oberried am Brienzersee nach Interlaken gefahren war, um den Mord zu begehen. Nach Verbüssung ihrer Haftstrafe wird Viviane Obenauf gemäss dem Urteil des Berner Obergerichts für 14 Jahre aus dem Land verwiesen.
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