Ein Bauprojekt in Wettingen wurde trotz Einsprüchen von Anwohnern genehmigt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, nachdem es bereits mehrere Instanzen durchlaufen hatte.
Anwohner wollten den Bau zweier Mehrfamilienhäuser in Wettingen verhindern und gingen dafür bis vor das oberste Schweizer Gericht. Trotz Niederlage an höchster Stelle führte die Gegenwehr zwischenzeitlich zu Änderungen am Bau projekt.Vor sechs Jahren erhielt ein Bau konsortium grünes Licht für den Bau zweier Mehrfamilienhäuser im Südosten Wettingens. Seither war die Umsetzung des Projekts blockiert: Nachbarn bekämpften es bis vor Bundesgericht. Dieses hat nun ein Urteil gefällt.
Nicht im Sinne der Anwohner: Die Beschwerde wird abgewiesen, die Baubewilligung bestätigt. Doch von vorn: Im Januar 2019 erteilte der Wettinger Gemeinderat die Bewilligung für zwei Häuser mit insgesamt zehn Wohnungen, inklusive Tiefgarage. Daraufhin legten die Nachbarn Einsprache ein, die aber von der Exekutive abgewiesen wurde. Deshalb gelangten die Anwohner mit einer Beschwerde ans Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), das ihnen in der Folge teilweise recht gab. Es verlangte die Verschiebung des Besucherparkplatzes und ordnete an, dass die Nachbarn zum Farbkonzept angehört werden müssen. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht hob diesen Entscheid – aufgrund einer weiteren Beschwerde der Anwohner – jedoch wieder auf, weil es der Ansicht war, dass das Bauprojekt die zulässige Ausnützungsziffer überschritt. Diese legt fest, wie viel Fläche auf einem Grundstück maximal überbaut werden darf. Das verantwortliche Architekturbüro überarbeitete das Bauvorhaben und reichte knapp zwei Jahre nach dem ersten ein neues Baugesuch ein. Die Zahl der Wohnungen wurde auf acht reduziert, das Farbkonzept sowie die Gestaltung der Spielflächen angepasst. Doch auch dagegen wehrten sich die Nachbarn. Der Gemeinderat wies die Beschwerde ab und erteilte erneut die Baubewilligung – mit Auflagen. Etwa zur Verkleinerung der Attikageschosse und zur besseren Gestaltung der Spiel- und Erholungsfläche
BAU WETTINGEN GERICHT ANWOHNER BEWERTIGUNGS
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