Bundesgericht verbietet reine Mädchenschule Kathi

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Das Bundesgericht hat entschieden, dass die katholische Mädchenschule «Kathi» in Wil, St. Gallen, keine reine Mädchenschule mehr sein darf. Der Unterricht an der Schule wird als zu stark religiös eingestuft und die Exklusion von Jungen als diskriminierend.

Das Bundesgericht hat im Fall der katholischen Mädchenschule « Kathi » entschieden, dass eine mit Steuergeldern finanzierte Schule weder Geschlechter noch Religion en diskriminieren darf. Öffentliche Schulen, die nur für Mädchen oder Jungen zugänglich sind, werden laut Bundesgericht als diskriminierend eingestuft. Sie verstoßen außerdem gegen die religiöse Neutralität , wenn sie zu stark auf eine bestimmte Religion fokussieren.

Dieses Urteil wurde nach einer öffentlichen Verhandlung im Fall «Kathi» – der katholischen Mädchenschule St. Katharina in Wil – gefällt. Diese Schule wurde einst auch von der heutigen Bundesrätin Karin Keller-Sutter besucht. Die traditionsreiche Schule ist bereits seit den 1990er Jahren politisch umstritten und seit 2016 findet der Streit vor Gericht statt. Sebastian Koller, Mitglied des Stadtparlaments, gemeinsam mit den Grünen, ist der Beschwerdeführer. Sie kritisieren, dass Kathi geschlechterdiskriminierend ist, da sie Jungen ausschließt. Sie argumentieren außerdem, dass der katholische Kathi die religiöse Neutralität missachtet. Eine öffentliche Schule sollte allen zugänglich sein. Obwohl Kathi eine Privatschule ist, führt sie im Auftrag der Stadt einen Bildungsauftrag aus. Die Gegenseite, bestehend aus der Mitte und der SVP sowie der Stiftung der Schule St. Katharina, hält dagegen: Die Schule sei ein Erfolgsmodell und, da sie freiwillig ist, nicht diskriminierend, da niemand gezwungen wird, dort zu lernen. Bundesrichterin Marianne Ryter unterstützte Kollers Beschwerde und schlug dem Richtergremium vor, diese gutzuheissen. Sie argumentierte, dass der Unterricht am Kathi mit seinen christlichen Werten durchzogen sei, sodass die Schülerinnen fast ganz dem Unterricht fernbleiben müssten, wenn sie jeglichen religiösen Aktivitäten ausweichen wollten. Die öffentliche Schule habe aber die Aufgabe, dass Kinder unterschiedlicher Herkunft gemeinsam zu Toleranz erzogen werden. Die Schülerinnen am Kathi würden zwar nicht zum katholischen Glauben gedrängt, aber stark dahin gelenkt. Was die Diskriminierung betrifft, unterstützte sie ebenfalls Koller: Das Kathi sei nicht nur für Jungen diskriminierend, die kein gleiches Angebot hätten, sondern auch für einen Teil der Mädchen. Denn die Anzahl der Schülerinnen am Kathi sei begrenzt und immer wieder entscheide das Los, welche Mädchen aus Wil das Kathi besuchen können. Dagegenhielten die Bundesrichterin Julia Hänni und ihr Kollege Matthias Kradolfer. Sie argumentierten hauptsächlich mit der Freiwilligkeit: «Wer das Kathi besucht, hat sich dafür entschieden», sagte Kradolfer. Die Gemeinde zwinge niemanden, diese Schule zu besuchen. Verletzt werde die religiöse Neutralität erst, wenn ein Kind vom Staat dazu gezwungen werde, in eine religiöse Schule zu gehen. Das Kathi hingegen stehe Mädchen aller Religionen offen. Die beiden Richter schlugen vor, die Beschwerde ans Kantonsgericht zurückzuweisen. Dieses solle abermals prüfen, welche Vor- und Nachteile eine reine Mädchenschule mit sich bringe. «Um heute ein Verbot auszusprechen, fehlen mir die Fakten. Wie ist beispielsweise die Maturitätsrate der Abgängerinnen?», fragte Kradolfer. Armin Eugster, Präsident der Stiftung St. Katharina, ist vom Urteil überrascht: «Die 200jährige Geschichte unserer Schule als Mädchenschule ist heute beendet worden.» Der Stiftungsrat werde nun das schriftliche Urteil des Bundesgerichts analysieren und alternative Schulkonzepte prüfen. Denn «nach wie vor ist die Nachfrage nach unserem Angebot gross». Auch der Beschwerdeführer Sebastian Koller macht trotz Sieg keine Freudensprünge. Zwar sei er froh, dass nach neun Jahren vor Gericht ein Urteil gefällt worden sei, das seinem Anliegen zustimme. Aber, so Koller: «Es ist ein herber Schlag für viele Schulen.

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