Bundesgerichtsurteil zur katholischen Mädchenschule Kathi

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Das Bundesgericht hat im Fall der katholischen Mädchenschule «Kathi» entschieden: Eine mit Steuergeldern finanzierte Schule darf weder Geschlechter noch Religionen diskriminieren.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDas Bundesgericht hat im Fall der katholischen Mädchenschule «Kathi» entschieden: Eine mit Steuergeldern finanzierte Schule darf weder Geschlechter noch Religionen diskriminieren.Öffentliche Schulen nur für Mädchen oder Jungen sind laut Bundesgericht diskriminierend.

Beschwerdeführer ist Stefan Koller, Mitglied des Stadtparlaments, gemeinsam mit den Grünen. Sie kritisieren, das Kathi sei geschlechterdiskriminierend, da es Knaben ausschliesst. Und dem katholischen Kathi fehle die religiöse Neutralität. Eine öffentliche Schule müsse allen zugänglich sein. Zwar ist das Kathi eine Privatschule, aber es führt im Auftrag der Stadt einen Bildungsauftrag aus.

Die Schülerinnen am Kathi würden zwar nicht zum katholischen Glauben gedrängt, aber stark dahin gelenkt. Auch was die Diskriminierung betrifft, unterstützte sie Koller: Das Kathi sei nicht nur für Knaben diskriminierend, die kein gleiches Angebot hätten, sondern auch für einen Teil der Mädchen. Denn die Anzahl Schülerinnen am Kathi sei begrenzt und immer wieder entscheide das Los, welche Mädchen aus Wil das Kathi besuchen können.

Zweitens: Das Kathi erfülle die religiöse Neutralität nicht, zu der es als öffentliche Schule verpflichtet sei. Es setze katholische Akzente im Schulalltag.

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