Bundesgericht: Auch Neulenker bei Raserdelikten mit Geldstrafe straffbar

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Bundesgericht: Auch Neulenker bei Raserdelikten mit Geldstrafe straffbar
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Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass auch Neulenker bei Raserdelikten mit einer Geldstrafe statt Gefängnis bestraft werden können, wenn sie in den letzten zehn Jahren keine schweren Verkehrsdelikte begangen haben. Die Entscheidung löste Kritik aus, da die Regelung als Freifahrtschein für Raserei in dieser Altersgruppe gesehen wird.

Eigentlich wollte das Parlament mit dem Massnahmenpaket Via Sicura Raser härter anpacken: Wer mit krass überhöhter Geschwindigkeit fuhr, musste fortan mindestens ein Jahr ins Gefängnis.

Doch was ist eigentlich mit Neulenkern, die in den letzten zehn Jahren gar nicht Auto gefahren sind? Im Parlament ging diese Frage offenbar schlicht vergessen. Deshalb musste das Bundesgericht die Frage klären. Aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass der Gesetzgeber mit der neuen Bestimmung beabsichtigte, dem Richter bei der Bestrafung von Raserdelikten einen gewissen Ermessensspielraum einzuräumen. Weder aus dem Gesetz noch aus den parlamentarischen Debatten könne geschlossen werden, dass dies vom Zeitpunkt des Erlangens des Führerausweises respektive vom Alter des Lenkers abhängig gemacht werden sollte.

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