Das Bundesgericht hat zwei Entscheidungen getroffen, die die Ausschaffung von Straftätern aufgrund von humanitären Gründen verhindern. Beide Fälle befassen sich mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Das Bundesgericht hat in den letzten Wochen zwei Ausschaffung en gegen Straftäter gestoppt. In beiden Fällen geht es um das Recht auf Achtung des Familienleben s. Ende November veröffentlichte das Staatssekretariat für Migration (SEM) Zahlen zur Ausschaffung ausländischer Straftäter . Im letzten Jahr ordneten Schweizer Gerichte demnach 2250 Landesverweise an. Sie betreffen meistens Männer zwischen 18 und 54 Jahren, am häufigsten handelt es sich um Albaner und Algerier.
Knapp 70 Prozent der Verurteilten haben die Schweiz letztes Jahr auch tatsächlich verlassen. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi schliesst daraus, die Härtefallklausel werde zu oft angewendet. Der Zuger Nationalrat kritisierte, dass das SEM dazu keine Zahlen präsentierte. Bei sogenannten Katalogtaten können Gerichte von einer automatischen Ausschaffung absehen, wenn ein persönlicher Härtefall schwerer wiegt als das Interesse der Öffentlichkeit, einen Ausländer wegzuweisen. Das Bundesgericht hat in den letzten Wochen zwei Entscheide gefällt, welche in der «Strichli-Liste» unter der Rubrik «nicht vollzogen» landen. Beide Male geht es um das Recht auf Achtung des Familienlebens, geschützt von der Europäischen Menschenrechtskonvention. Vom 15. November betrifft einen in der Schweiz geborenen, heute 34-jährigen Türken. Er hatte eine schwierige Kindheit, verkrachte sich mit den Eltern, flog als Teenager von der Schule, floh aus dem Jugendheim und brach eine Kochlehre ab. Er bezog Sozialhilfe und jobbte bloss temporär auf dem Bau, in der Küche oder bei der Kanalreinigung. Im regulären Erwerbsleben etablierte er sich nie. Dafür verkaufte er 320 Gramm Heroingemisch. Das Kantonsgericht St. Gallen ahndete dies 2019 mit drei Jahren Haft und einem fünfjährigen Landesverweis. Im November 2022 kam er aus dem Gefängnis und begab sich schnurstracks zur Notfallaufnahme des Kantonsspitals St. Gallen, wo er sich ein neues Herz einpflanzen lassen wollte
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