Bundesgericht hebt Urteil im Covid-Kredit-Streit auf

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Bundesgericht hebt Urteil im Covid-Kredit-Streit auf
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Das Bundesgericht hat in einem Fall über Covid-Kredite ein Urteil des Aargauischen Gerichts aufgehoben. Der Fall betrifft einen Geschäftsführer, der einen Kredit zweckentfremdet haben soll.

Die Coronapandemie war auf vielen Ebenen eine herausfordernde Zeit. Auf einigen ist sie es immer noch, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgericht s zu einem Streitfall um Covid-Kredite zeigt.Das Bundesgericht hiess die Beschwerde eines Beschuldigten aus dem Bezirk Kulm gut und hob das Urteil des Bundesgericht s Aargau auf.Am 16. März 2020 kam das öffentliche Leben in der Schweiz mit dem ersten Lockdown in weiten Teilen zum Erliegen.

Um die wirtschaftlichen Folgen abfedern zu können, vergab der Bund zinslose Kredite. Damit sollten vor allem kleine Betriebe und KMU ihre Kosten begleichen können, denen wegen der Einschränkungen keine oder geringere Einnahmen gegenüberstanden. Es überrascht kaum, dass es Unternehmer gab, die solch einen Kredit zweckentfremdet verwendeten. Etwa, um Löcher zu stopfen, die mit den Auswirkungen des Lockdowns nichts zu tun hatten, oder um sich selbst zu bereichern. Darum geht es in einem Verfahren gegen den Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens aus der Region Kulm, mit dem sich verschiedene Instanzen seit drei Jahren beschäftigen.Bereits zehn Tage nach den Einschränkungen, die der Bund infolge der Pandemie verhängt hatte, beantragte der CEO der Firma bei seiner Hausbank einen Covid-Kredit über eine halbe Million Franken. Dies war der höchstmögliche Betrag, der beantragt werden konnte. Und in diesem Fall wurde er auch genehmigt. 150’000 Franken verwendete der Geschäftsführer laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm dafür, vorhandene finanzielle Löcher seiner Firma zu stopfen. Die restlichen 350’000 Franken legte er in Aktien an, um sich persönlich zu bereichern, so der Vorwurf. Auch Betrug und Urkundenfälschung standen im Raum. So habe der Geschäftsführer falsche Angaben zum Umsatz seiner Firma gemacht, um den Kredit über eine halbe Million Franken überhaupt beantragen zu könne

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