In Freiburg sollte wegen Wasserflecken ein Mieter seine Dusche monatelang nicht nutzen. Jetzt muss die Vermieterin handeln.
Eine Dusche in einem Dachgeschoss-Loft in einem Freiburger Mehrfamilienhaus hat zu einem langen Streit zwischen der Vermieterin und dem Mieter geführt, wie «20 Minutes» berichtet. Im Februar 2024, fünf Jahre nach seinem Einzug, erhielt der Mieter plötzlich die Anweisung, die Dusche nicht mehr zu verwenden . Grund dafür waren Wasserflecken an der Decke der darunterliegenden Wohnung, in der die Vermieterin lebt.
Das Mietgericht entschied, dass die Vermieterin die Reparatur innerhalb von 30 Tagen durchführen lassen muss – auf ihre Kosten. Die Vermieterin legte Einspruch beim Kantonsgericht und später beim Bundesgericht ein. Sie argumentierte, dass die Reparatur nicht dringend und sie im Verfahren nicht ausreichend angehört worden sei. Doch beide Gerichte wiesen ihre Beschwerden ab.
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