Aargauer zieht wegen Umzonung von Wohnhaus vor Bundesgericht – doch dort wird seine Beschwerde zerpflückt

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Vetternwirtschaft, Verletzung des Eigentums sowie Behördenwillkür: Ein Einwohner von Zeihen erhebt in einem Rechtsstreit schwere Vorwürfe gegen die Gemeinde. Durch die Umzonung seiner Parzelle müsse er erhebliche Nutzungseinschränkungen hinnehmen. Doch die Rechtsinstanzen sehen dies anders.

Aargauer zieht wegen Umzonung von Wohnhaus vor Bundesgericht – doch dort wird seine Beschwerde zerpflückt

In einem anderen Zusammenhang macht der Beschwerdeführer geltend, dass das Verwaltungsgericht seine Ausführungen nicht gewürdigte habe. Denn so lese er im Urteil nirgendwo etwas zur vermuteten Vetternwirtschaft. Doch auch auf diesen Sachverhalt tritt das Bundesgericht nicht ein. Denn: «Was es mit der vermuteten Vetternwirtschaft auf sich hat und weshalb dieser Umstand entscheidrelevant gewesen sein soll, legt er nicht dar.

Dabei, so das Bundesgericht, habe das Verwaltungsgericht dargelegt, dass der Anteil an Mischzonen bisher sehr hoch gewesen sei. Deshalb habe das kantonale Departement für Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde empfohlen, diesen zu reduzieren. Dies, um die Entwicklung eines funktionierenden Zentrums zu fördern.

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