Beschuldigter zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück

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Beschuldigter zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück
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Ein Mitarbeiter einer Autogarage in der Region Brugg wurde wegen rassistischer Beleidigungen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Beschuldigte erhob Einspruch, behauptete aber in der Verhandlung, dass sein Kollege ihn geschlagen und gewürgt habe. Schließlich zog er seinen Einspruch zurück, wodurch der Strafbefehl in Rechtskraft ergeht.

Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einspruch . Bei der Verhandlung am Bezirksgericht Brugg behauptete er, der andere habe ihn geschlagen und gewürgt.Bereits um 8 Uhr morgens gerieten zwei Mitarbeiter einer Autogarage in der Region Brugg aneinander. Vor etwas über einem Jahr soll Thomas seinen Arbeitskollegen Fahid als «Scheiss-Ausländer» oder «Scheiss-Köter» beschimpft haben.

Einige Male sei er ruhig geblieben, dann sei ihm die Sicherung durchgebrannt. Wie sich dies genau äusserte, erläuterte der junge Mann nicht, lediglich was danach geschehen sei. Fahid habe ihm einen rechten Haken gegeben, ihn in den Würgegriff genommen und zu Boden gedrückt. Nach einigen Minuten sei er wieder zu sich gekommen und habe dann «Nimm den Scheiss-Köter an die Leine» in den Raum geschrien, so Thomas.

Schlussendlich beschloss der Beschuldigte nach Rücksprache mit seinem Vater, die Einsprache zurückzuziehen. Somit erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft. Thomas erhält wie von der Staatsanwaltschaft festgelegt eine bedingte Geldstrafe und muss insgesamt 750 Franken für Busse und Strafbefehlsgebühr bezahlen.Verletzliche Mitte: Nach dem Amherd-Abgang rückt ein nächster Bundesrat in den FokusCopyright © Aargauer Zeitung. Alle Rechte vorbehalten.

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