Ein Mann aus der Gemeinde Uzwil hat zweimal unerlaubt Tonaufnahmen angefertigt. Einmal von der Bürgerversammlung, einmal von einem Treffen im Gemeindehaus. Er wird mit einer Geldstrafe und einer Busse bestraft.
Ein Mann aus der Gemeinde Uzwil hat zweimal unerlaubt Tonaufnahmen angefertigt. Einmal von der Bürgerversammlung, einmal von einem Treffen im Gemeindehaus. Er wird mit einer Geldstrafe und einer Busse bestraft.Lucas Keel ist gewissenhaft. Vor dem Beginn jeder Bürgerversammlung informiert Uzwils Gemeindepräsident darüber, dass für die Protokollführung keine Aufzeichnungen gemacht werden.
Dies ist eine strafbare Handlung gegen den Geheim- oder Privatbereich. Die Aufnahme eines nicht öffentlichen Gesprächs ohne die Einwilligung der Beteiligten ist gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch verboten. Die Staatsanwaltschaft hat den Uzwiler schuldig gesprochen. Er wird mit einer Busse und einer Geldstrafe bestraft. Die Geldstrafe von zwanzig Tagessätzen zu je 30 Franken wird bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Busse von 500 Franken muss er zusammen mit Verfahrenskosten von insgesamt 800 Franken bezahlen, wenn er keine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen leisten will.
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