Trotz mehrfacher Aufforderung trat der 25-Jährige seinen Dienst im St.-Clara-Spital nicht an. Solche Verstösse gibt es immer wieder einmal.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieSchweizer Staatsbürger, die für diensttauglich befunden werden, müssen entweder ihre Wehrpflicht im Militär oder ersatzweise im Zivildienst leisten. Der Zivildienst wird in ressourcenarmen Bereichen des öffentlichen Interesses oder auch bei Notlagen eingesetzt. Einalso. Diese Pflicht muss spätestens bis zum Erreichen des 34.
Dass es überhaupt so weit kommen konnte, ist doch erstaunlich, wie ein Blick in die beiden Strafbefehle der Basler Staatsanwaltschaft zeigt. Im Falle eines 25-jährigen Baslers, der am 26. August seinenhätte antreten sollen, ist das Versäumnis mit viel Vorsatz geschehen. Der Zivildienstpflichtige war einerseits schon zweimal, am 18. Dezember 2o23 und am 12. April 2024, zu bedingten Geldstrafen wegen des gleichen Vergehens verurteilt worden.
Wegen seiner einschlägigen Vorstrafen erhielt der 25-Jährige eine schlechte Prognose und muss nun eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 3600 Franken und 311.60 Franken Busse berappen. Im zweiten Fall wurde ein 30-Jähriger zu 1800 Franken Geldstrafe verurteilt. Er hätte im gleichen Zeitraum ebenfalls im St.-Clara-Spital seinen Dienst antreten sollen. Das Aufgebot war dem Säumigen per Einschreiben eröffnet worden, und es erfolgten danach auch noch SMS und Anrufversuche, wie im Strafbefehl steht. Auch er ein Wiederholungstäter. 2016 wurde er bereits wegen eines Zivildienstversäumnisses gebüsst.
Demgegenüber standen 50 Strafbefehle wegen Zivildienstverweigerung, wobei es insgesamt 727 Disziplinarentscheide gegeben hat, diese reichen vom schriftlichen Verweis bis maximal 2000 Franken Busse. Während sich die Zahl der Disziplinarentscheide über die Jahre in etwa proportional zur Anzahl Diensttage verhält, blieb die Menge der ausgestellten Strafbefehle seit 2020 sehr konstant.
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