Nach einem Faustschlag wird ein 35-Jähriger per Strafbefehl wegen Körperverletzung verurteilt und zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Ein 35-jähriger Autofahrer wechselte die Fahrspur nach rechts, um abzubiegen. Weil ein anderer Autofahrer in unvorsichtiger Weise die Fahrertür öffnete, musste der Beschuldigte bremsen, um eine Kollision mit der Türe zu verhindern. Der Beschuldigte hielt an und fragte den Mann sinngemäss, ob er nicht besser schauen könne, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in ihrem Strafbefehl schreibt.
Der 35-Jährige schlug dem anderen beteiligten Mann mit der Faust ins Gesicht, wodurch dieses mehrere Prellungen und Schürfungen erlitt, was der Beschuldigte aufgrund seiner Schläge zumindest in Kauf nahm. Der Mann wurde nun von der Staatsanwaltschaft Bern der einfachen Körperverletzung schuldig erklärt. Er wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 170 Franken verurteilt.
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