Das Bundesverwaltungsgericht lässt mit einem neuen Urteil aufhorchen: Frauen und Mädchen aus Afghanistan sollen in der Schweiz nicht generell ein Anrecht auf Asyl haben. Ist dies das Echo einer entgleisten Politdebatte?
Im vergangenen Sommer hat das Staatssekretariat für Migration die Schraube im Asylwesen erfreulicherweise für einmal nicht angezogen, sondern eine Praxisänderung zugunsten einer besonders gefährdeten Geflüchtetengruppe veranlasst.
Am Anfang stand eine Empfehlung der Europäischen Asylagentur Anfang 2023, wonach Frauen und Mädchen in Afghanistan unter den Taliban, die seit August 2021 das Land wieder vollständig kontrollieren, aufgrund ihres Geschlechts generell einer flüchtlingsrelevanten Verfolgung ausgesetzt seien. Eine ganze Reihe von Ländern von Portugal bis Finnland folgte der Einschätzung. Das SEM zog nach und setzte seine eigene Anpassung am 17. Juli in Kraft.
Die FDP-Wortführer Thierry Burkart und Damian Müller warfen dem SEM «Heimlichtuerei» vor. Und noch im September reichten mehrere Parlamentarier:innen Vorstösse zur Praxisänderung ein. Etwa Mitte-Ständerat Benedikt Würth, der vergleichbare Schritte bei anderen Herkunftsländern befürchtete. Oder die SVP-Nationalrät:innen Martina Bircher und Gregor Rutz, die vom Bundesrat forderten, die Praxisänderung gleich rückgängig zu machen.
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