Seit bald drei Jahren hängen 200 Werke aus der Sammlung Emil Bührle als Leihgabe im Kunsthaus Zürich. Und sorgen seither nicht nur für Begeisterung, sondern auch für Kontroversen. Fachleute vermuten, dass darunter Bilder sind, die jüdischen Sammlern zurückgegeben werden sollten. Ein neuer Forschungsbericht fordert nun weitere Untersuchungen.
Bilder von Manet, Monet oder van Gogh befinden sich in der Sammlung des Waffenproduzenten Emil Bührle. Es sind Meisterwerke der Kunst, die seit bald drei Jahren als Leihgaben im Kunsthaus Zürich zu sehen sind.
Zentral bei der Provenienzforschung ist die Besitzgeschichte der Bilder: Wann und warum verkauften jüdische Vorbesitzer das Werk? Gibt es einen Zusammenhang mit der Verfolgung durch das NS-Regime? Wurden Werke verkauft, um die Flucht zu finanzieren? Solche Fälle werden als «NS- verfolgungsbedingte Verluste» bezeichnet und sollten restituiert werden.
Um 200 Bührle-Bilder als Leihgaben zu zeigen, hat das Museum mit öffentlicher Unterstützung für rund 200 Millionen Franken einen Erweiterungsbau von Stararchitekt David Chipperfield erstellen lassen. Kritische Stimmen sowie die Historikerinnen und Historiker der «Bergier»-Kommission forderten darauf die Überarbeitung der Ausstellung, die unabhängige Erforschung der Bührle-Bilder und eine unabhängige Kommission, die über strittige Fälle berät beziehungsweise entscheidet, ob Bilder Erben jüdischer Sammlerinnen zurückgegeben werden müssen.
Neue Prüfung der HerkunftDer wissenschaftliche Beirat, der diese Ausstellung begleiten sollte, ist vor der Eröffnung geschlossen zurückgetreten. Hauptstreitpunkt war die inhaltliche Ausrichtung der Ausstellung und die fehlende Berücksichtigung der Perspektive von Opfern des NS-Regimes. Raphael Gross und sein Team fanden ausserdem 18 neue Fälle; 18 Bilder, die zwischen 1933 und 1945 jüdischen Vorbesitzerinnen gehörten. Damit erhöht sich die Anzahl der Fälle in der Bührle-Sammlung, die möglicherweise zurückgegeben werden müssten, auf 62.
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