Weil eine Frau einen Abfallsack vor der geschlossenen Sammelstelle ablegt, soll sie 300 Franken bezahlen. Die Gemeinde Dübendorf blitzt vor Gericht aber ab.
Weil eine Frau einen Abfallsack vor der geschlossenen Sammelstelle ablegt, soll sie 300 Franken bezahlen. Die Gemeinde Dübendorf blitzt vor Gericht aber ab.Wegen eines falsch deponierten Abfallsack s zog die Gemeinde Dübendorf vor das Verwaltungsgericht. Dort aber wurde sie abgewiesen. Darüber berichtet die «Zürichsee-Zeitung».Sie wehrte sich aber erfolgreich gegen die Rechnung.
In Dübendorf musste eine Frau eine Strafe bezahlen, weil sie den Abfall illegal entsorgt hatte. – keystone Am nächsten Tag wird der Abfall untersucht, die Frau als Abfallsünderin identifiziert. Kurze Zeit später erhält sie einen Brief mit einer Rechnung über 300 Franken wegen der «illegalen Abfallentsorgung».Zudem war die ausserplanmässige Schliessung nicht über den im Abfallreglement vorgesehenen Informationskanal angekündigt worden. Laut dem Bezirksrat waren die Anzeige in einer Regionalzeitung, auf der Website und am Tor selbst nicht ausreichend.
Von der Argumentation des Bezirksrats nicht überzeugt, zog die Gemeinde vor das Verwaltungsgericht. Denn so dürften ja alle vor den Toren der ausserplanmässig geschlossenen Sammelstelle Abfallsäcke deponieren. Das Verwaltungsgericht ging darauf aber nicht ein: Die Gemeinde bräuchte für eine Beschwerde eine besondere Betroffenheit. Mit einem Streitwert von bloss 300 Franken, sei dies aber nicht der Fall. Zudem habe er keine Bedeutung, die über diesen Einzelfall hinausgehe. Es gebe keine Hinweise darauf, dass regelmässig Gebührensäcke vor der Sammelstelle deponiert würden.
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