Ab 1. Februar 2025 ist die Vignette für die Benutzung von Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz Pflicht. Dieser Text liefert wichtige Informationen zum Thema, wie z.B. die Gültigkeitsdauer, die Preise, die verschiedenen Arten von Vignetten sowie die Strafen bei fehlender Vignette.
Ab dem 1. Februar 2025 ist die neue Vignette Pflicht für alle, die Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz nutzen möchten. Die Vignette kann elektronisch oder klassisch zum Kleben erworben werden. Für welche Straßen gilt die Vignette ? Die Schweiz er Vignette ist unverzichtbar für alle, die Autobahnen und Autostrassen im Land nutzen möchten, ohne eine saftige Busse zu riskieren. Bei den Autostrassen gibt es jedoch Ausnahmen, wie Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.
Gallen, sagt. Auf den sogenannten kantonalen Autostrassen – also solchen, die nicht vom Bund finanziert werden – gilt keine Vignettenpflicht. Solche Strassen und Abschnitte werden mit einem Schild dementsprechend gekennzeichnet. Im Kanton St. Gallen ist gemäss Krüsi beispielsweise die Umfahrung Bazenheid, Bütschwil und Wattwil nicht vignettenpflichtig. In der Schweiz gilt für alle Kraftfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen die Vignettenpflicht. Egal, ob für Auto, Motorrad, Anhänger oder Camper, die Vignette kostet immer 40 Franken. Schwere Fahrzeuge wie LKWs oder Wohnmobile über 3,5 Tonnen hingegen brauchen keine Vignette. Stattdessen greift hier die sogenannte Schwerverkehrsabgabe, die individuell nach Gewicht, Fahrzeugtyp und zurückgelegten Kilometern berechnet wird. Besonders wichtig für Reisende mit Anhängern: Auch diese benötigen eine eigene Vignette. Wer mit Wohnwagen oder Bootstrailer unterwegs ist, sollte also auch den Anhänger rechtzeitig «ausrüsten». Wie Hanspeter Krüsi sagt, gehört das Überprüfen der Vignette zur standardmässigen Kontrolle auf der Autobahn. «Es wird eine gesamte Kontrolle des Fahrzeugs gemacht, dazu gehört auch die Vignetten-, ebenso wie eine Gurtkontrolle.» Wer ab dem 1. Februar ohne gültige Vignette unterwegs ist, riskiert eine Strafe. Gemäss Hanspeter Krüsi wird in den ersten zwei, drei Tagen noch ein Auge zugedrückt und auf die fehlende aktuelle Vignette hingewiesen. Generell wird jedoch eine Busse von 200 Franken fällig. «Zusätzlich muss die fehlende Vignette sofort gekauft werden oder die Person muss die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen», sagt Krüsi. Die Vorteile der E-Vignette liegen auf der Hand: Sie ist nicht mehr an die Windschutzscheibe, sondern an das Nummernschild gebunden. Besonders praktisch ist das für Personen mit Wechselnummern, da die Vignette nur einmal gekauft werden muss – egal, wie viele Fahrzeuge sie besitzen. Auch beim Fahrzeugwechsel mit demselben Nummernschild bleibt die E-Vignette gültig. Zudem kann die E-Vignette bei einem Umzug in einen anderen Kanton einmalig umgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Ticket noch im Browser sichtbar ist. Das BAZG empfiehlt daher, den Browserverlauf nicht zu löschen. Die Klebevignette hingegen ist fest an das Fahrzeug gebunden. Bei Wechselnummern, Umzug oder beim Kauf eines neuen Autos bedeutet das, dass für jedes Fahrzeug eine separate Vignette gekauft werden muss. Die E-Vignette wurde gut aufgenommen: Seit dem Verkaufsstart im August 2023 wurden bis Ende 2024 über 2,35 Millionen E-Vignetten verkauft, was rund 35 Prozent der Gesamtverkäufe ausmacht. Das BAZG hatte ursprünglich mit einem Anteil von 40 bis 50 Prozent gerechnet, während 65 Prozent der Nutzer weiterhin zur physischen Klebevignette griffen. Die Klebevignette muss bei Autos von innen an die Windschutzscheibe angebracht werden, und zwar an einer gut sichtbaren Stelle, jedoch ohne das Sichtfeld zu beeinträchtigen – am besten hinter dem Rückspiegel oder am linken Rand der Windschutzscheibe. Wichtig ist, dass sie von aussen klar erkennbar und somit nicht im Tönungsstreifen angebracht ist. Für Fahrzeuge ohne Windschutzscheibe, wie Motorräder oder Anhänger, gilt: Die Vignette muss auf ein festes, nicht austauschbares Fahrzeugteil geklebt werden, das ebenfalls gut sichtbar ist. Beim Entfernen alter Vignetten ist Vorsicht gefragt, um Kratzer auf der Windschutzscheibe zu vermeiden. Am besten verwendet man dafür einen Glasschaber oder eine Rasierklinge – und ganz viel Geduld. Klebereste lassen sich leicht mit einem Glasreiniger oder Reinigungsalkohol beseitigen. Tipp: Die Scheibe vorher beispielsweise mit einem Föhn leicht erwärmen. Das löst die Klebeschicht und erleichtert das Entfernen. Rein theoretisch darf man auf der Windschutzscheibe ausser der aktuellen Vignette nichts aufgeklebt haben, wie Hanspeter Krüsi von der St.Galler Kantonspolizei sagt. Wenn eine alte Vignette nicht entfernt wurde, weise man die Person darauf hin. Sollten aber beispielsweise zahlreiche Vignetten nicht entfernt worden sein, werde dadurch das Gesichtsfeld eingeschränkt. Krüsi sagt: «In so einem Fall, könnte man die Person auch verzeigen. Das passiert aber äusserst selten.» Die Vignette bleibt auch 2025 preislich unverändert: Sie kostet 40 Franken – egal, ob als klassische Klebevignette oder als moderne E-Vignette.
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