Verwaltungsgericht Zulässigkeit von Mehrkosten für Asylbau in Zumikon bestätigt

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Verwaltungsgericht Zulässigkeit von Mehrkosten für Asylbau in Zumikon bestätigt
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Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Gemeinderat von Zumikon Mehrkosten für den geplanten Bau einer Asylunterkunft in eigener Kompetenz als gebunden erklären darf. Eine zusätzliche Urnenabstimmung sei nicht erforderlich, da die Mehrkosten nicht als neue Ausgaben zu werten sind.

Der Gemeinderat von Zumikon hat Mehrkosten für den geplanten Bau einer Asyl unterkunft in eigener Kompetenz als gebunden erklären dürfen: Eine zusätzliche Urnenabstimmung sei nicht erforderlich, hält das Verwaltungsgericht in einem Urteil fest.liege der Entscheid gemäss Gemeindeordnung nicht mehr in der Kompetenz der Gemeindeversammlung – es müsse nun noch eine Urnenabstimmung durchgeführt werden, brachte er vor.

Die Mehrkosten für den Bau der Asylunterkunft in Zumikon seien aber nicht als neue Ausgaben zu werten, kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss. Es weist die Beschwerde ab, wie dies zuvor bereits der Bezirksrat Meilen getan hatte. Es sei nicht von einem pflichtwidrig unsorgfältigen Verhalten des Gemeinderats auszugehen, schreibt dasDieser habe die Kosten-Ungenauigkeit des Kredites mit zehn Prozent angegeben.

Dies zeige sich darin, dass nur vier Offerten eingegangen seien. Bei «einer solchen Marktlage sind die Bauunternehmungen bei ihrer Preisgestaltung weniger Konkurrenzdruck ausgesetzt». Dies erschwere die Kalkulation des Kostenvoranschlages.Der Gemeinderat vergab das Bauprojekt gemäss Verwaltungsgericht zudem so, wie es die Gemeindeversammlung bewilligt hatte. Er nahm also keine Erweiterungen vor, mit denen er die Kostenüberschreitung selbst verursacht hätte.

Die Gemeindeversammlung habe mit ihrer Kreditbewilligung den Bau der Asylunterkunft befürwortet «und damit grundsätzlich auch das Einverständnis für allfällig notwendige Mehrkosten erteilt», fasst das Verwaltungsgericht zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans

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