Verwaltungsgericht Berlin stellt Medienstaatsvertrag-Anwendung für EU-Ausland-Unternehmen in Frage

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Verwaltungsgericht Berlin stellt Medienstaatsvertrag-Anwendung für EU-Ausland-Unternehmen in Frage
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Das Verwaltungsgericht Berlin äußerte im Eilverfahren Zweifel daran, ob die Vorgaben des Medienstaatsvertrages für im EU-Ausland ansässige Unternehmen wie Spotify gelten. Der Fall soll dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin äusserte im Eilverfahren Zweifel daran, ob die Vorgaben des Medienstaatsvertrages für im EU-Ausland ansässige Unternehmen gelten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.Das Gericht beabsichtigt, den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg vorzulegen, wie es hiess. Einen entsprechenden Beschluss wolle die zuständige 32.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte von dem Streamingdienst eine Ergänzung seiner Transparenzangaben gefordert und auf den Medienstaatsvertrag verwiesen. Danach müssen zur Sicherung der Meinungsvielfalt bestimmte Informationen leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Dazu zählen beispielsweise auch Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen.

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