Der Verteidiger des ehemaligen VBL-Direktors Norbert Schmassmann kritisierte die Staatsanwaltschaft scharf in seinem Plädoyer. Er beschuldigte sie, aus einem Tunnelblick heraus zu argumentieren und bestimmte Akteure zu schützen. Schmassmann plädierte für eine Erweiterung des Blickwinkels und betonte die strategische Ebene bei der Schaffung der Holding-Struktur.
Die VBL -Subventionsaffäre ist mehr als nur ein trockener Aktenprozess, wurde am Mittwoch deutlich. Der Verteidiger des ehemaligen VBL -Direktors Norbert Schmassmann hielt ein prägnantes Plädoyer, in dem er Vorwürfe an diverse Akteure rund um die Verkehrsbetriebe Luzern richtete. Schmassmanns Anwalt moniert, dass die Staatsanwaltschaft aus einem Tunnelblick heraus argumentiere.
Er trat mit dem Anspruch auf, diesen Tunnelblick zu öffnen - und wies darauf hin, dass es auf der strategischen Ebene war, der die kritisierte Holding-Struktur so geschaffen und gewollt gewesen sei. Auch die fehlende Transparenz sei vom VR so gewollt worden. Dies zeige sich darin, dass der Verwaltungsrat jahrelang eine transparentere Rechnungslegung abgelehnt habe. Bezeichnend sei weiter, dass über die massgeblichen Entscheide zur Holding auf Geheiss des Verwaltungsrates keine Protokolle verfasst worden seien. Deshalb sei es «heute unmöglich, diese Entscheide nachzuvollziehen». Dessen ungeachtet: Die heute diskutierte Verrechnungspraxis sei «über all die Jahre sakrosankt» gewesen, der VR habe «eisern» an ihr festgehalten. Auf der anderen Seite habe die als VBL-Eigentümerin stets eine Dividendenforderung von jährlich einer Million Franken verlangt. Diese Eignerstrategie sei laut Schmassmann «quasi gottgegeben» gewesen. Es sei eine Forderung gewesen, die den Verkehrsbetrieben ein «gewaltiges Joch» auferlegt habe. Im Übrigen müsse der Stadtluzerner Finanzdirektion stets klar gewesen sein, dass die Millionen-Dividenden «unmöglich» nur aus dem Gewinn der VBL-Töchter erwirtschaftet werden konnten. Mit anderen Worten: Es sei auf politischer Ebene ersichtlich gewesen, dass auch interne Verrechnungen zu den Dividenden beitrugen. «Etwas anderes zu behaupten, wäre unehrlich oder wirtschaftlich naiv.»Der Anwalt kritisierte auch die Medienberichterstattung, die er als parteiisch im Sinne der Staatsanwaltschaft bezeichnete. Dieses habe mit «mutmasslichen Indiskretionen» gegenüber der Presse – genauer dem «Blick» – wohl dafür sorgen wollen, dass die Verkehrsbetriebe und vor allem Norbert Schmassmann in der Öffentlichkeit vorverurteilt würden. Der Anwalt monierte, dass die Staatsanwaltschaft nur gegen Mitglieder der operativen Ebene geklagt habe. Dies, obwohl eine der Strafanzeigen namentlich auch Mitglieder des VBL-Verwaltungsrates genannt habe. Der Anwalt stellte den Vorwurf in den Raum, die Staatsanwaltschaft sei von Kreisen der damaligen CVP (heute Mitte) beeinflusst worden, um gewisse Personen zu schützen. Namentlich sei es um die beiden CVP-Exponenten Konrad Graber und Yvonne Hunkeler gegangen, die nacheinander das VBL-Präsidium inne hatten. Zwar gehöre auch Norbert Schmassmann der heutigen Mitte an. Aber er sei ein «Auswärtiger». Der Verteidiger sagte: «Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat es vorgezogen, den prominent besetzten Luzerner Verwaltungsrat zu schonen und stattdessen den Basler auf die Schlachtbank zu führen.» Auch von anderen Anwälten wurde die Staatsanwaltschaft argumentativ hart angegangen. Man kann schon jetzt gespannt auf die Replik des Staatsanwaltes sein. Diese folgt am Freitag – am dritten und letzten Tag des VBL-Prozesses.
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