Im VBL-Prozess müssen sich fünf ehemalige leitende Angestellte der Verkehrsbetriebe Luzern wegen subventionsbedingter Korruption verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gegenüber dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) über die Kalkulatorischen Zinsen verrechnet, die die VBL innerhalb ihrer Holding anwendete, unklar und irreführend gehandelt zu haben.
Worum geht es im VBL -Prozess? Nun sind erste Eckpunkte bekannt., der am Dienstag beginnt. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das heisst, wenn die Angeklagten bei einem allfälligen Schuldspruch zwei Jahre lang straffrei bleiben, müssen sie nicht ins Gefängnis. Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf Männer, die damals in der operativen Leitung der Verkehrsbetriebe Luzern tätig waren. Zu ihnen gehört auch der damalige Direktor Norbert Schmassmann.
Die Anklageschrift verweist auf Verhandlungen und Vereinbarungen, die sich insbesondere auf die Jahre 2018 und 2019 beziehen. Laut Staatsanwaltschaft haben die fünf Angeklagten gegenüber den Subventionsgebern Verkehrsverbund Luzern und Bundesamt für Verkehr «wahrheitswidrige Angaben» gemacht – sowohl mündlich als auch schriftlich.
Die Deliktsumme von 2,1 Millionen Franken bezieht sich auf die Jahre 2018 und 2019. Welchen Zusammenhang diese Summe mit den Subventionen von rund 16 Millionen Franken hat, welche die VBL bis 2017 zu viel bezogen haben, ist noch unklar.
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