Der erste Prozesstag im Hotel Radisson blu in Luzern.
Alle fünf Angeklagten weisen am ersten Prozesstag den Vorwurf des Betrugs von sich. Sie sind der Auffassung, sie hätten nichts falsch gemacht.Als im Verhandlungssaal sein Name genannt wird, steht Norbert Schmassmann auf, trinkt einen Schluck Wasser und schreitet ruhig nach vorne. Nach monatelangen, ja jahrelangen Vorwürfen an seine Adresse ist nun endlich sein Moment gekommen.
Wie mehrere der Angeklagten betonen, wurde der zu hohe Betrag von 2,1 Millionen Franken nachträglich aus dem Budget herausgerechnet, also gewissermassen getilgt. Sie weisen darauf hin, dass bei den Subventionsgebern daher letztlich kein Schaden entstanden sei. Darauf erwidert der Staatsanwalt, dass diese Rückführung nicht aus «Reue oder Einsicht» erfolgt sei, sondern mit der Absicht, «das Geschehen möglichst unter dem Deckel zu behalten».
In seinem zweieinhalb Stunden langen Plädoyer zerpflückt der Staatsanwaltschaft vor allem dieses Argument. Es handle sich hierbei um eine «aktenwidrige Schutzbehauptung». Diese Auffassung sei erst «nachträglich entstanden, als man händeringend nach Entlastungsargumenten suchte». Bei dem oben erwähnten Satz sei es «offenkundig» darum gegangen, die Verrechnungen zwischen VBL-Mutter und VBL-Tochter zu regeln.
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