Das Urner Obergericht wies die Beschwerde eines Anbieters zur Vergabe von Tunnelausbruchmaterial der Neuen Axenstrasse ab, kritisierte jedoch den Kanton Uri.
Der Kanton Uri hat bei der Vergabe der Seeschüttung von Tunnelausbruchmaterial des Projekts Neue Axenstrasse zu recht einen der beiden Anbieter ausgeschlossen. Das Urner Obergericht hat deswegen die Beschwerde des nicht berücksichtigten Anbieters abgewiesen. Es übt aber auch Kritik am Kanton Uri.
Grund der Kritik ist, dass der Kanton den Vertrag mit der siegreichen Anbieterin bereits vor Mitteilung des Ausschlusses abgeschlossen hat. Dies entspreche nicht den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts, teilte das Obergericht am Freitag mit. Es weise den Kanton deswegen auf die Wichtigkeit hin, künftig wieder die Vorgaben einzuhalten.Folgen auf die Vergabe hat dieser Fehler aber nicht.
Zudem habe es wesentliche Formfehler und inhaltliche Fehler aufgewiesen. Der Kanton habe folglich mit dem Ausschluss sein Ermessen, das ihm bei der öffentlichen Vergabe zustehe, nicht verletzt.und am Axen in den Urnersee. Am 4. August 2023 schrieb er den Auftrag für den Transport über den See und dieNach Angaben des Obergerichts gingen zwei Angebote ein. Am 21. Februar 2024 wurde das Angebot eines Anbieters vom Verfahren ausgeschlossen. Am 24.
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