Ein Ex-Mitarbeiter der Deutschen Börse soll Insiderhandel betrieben haben. Bei den Ermittlungen wurden 1,3 Millionen Euro aus seinem Vermögen eingezogen.
Ein Ex-Mitarbeiter der Deutschen Börse soll Insiderhandel betrieben haben. Bei den Ermittlungen wurden 1,3 Millionen Euro aus seinem Vermögen eingezogen.Es geht um mutmassliche Insidergeschäfte in 154 Fällen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Gerichtsbeschluss gegen einen früheren Beschäftigten der Deutschen Börse bestätigt.
Noch bevor die Börsenpflichtmitteilungen veröffentlicht wurden, soll der Angeklagte über das Depot seiner Ehefrau Aktien und Finanzinstrumente gekauft und nach Veröffentlichung verkauft haben.. Dies folge unter anderem aus seinen geständigen Angaben. Zudem bestätige das eine Schnellprüfung der Finanzaufsicht Bafin.
Deutsche Börse OLG Verdacht Beschwerde
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