Im Kanton Luzern sollen weiterhin auch die Standortgemeinden von geplanten Windparks für deren Genehmigung zuständig sein. Die SVP hat das Referendum gegen das geänderte Planungs- und Baugesetz eingereicht, das neu ein kantonales Plangenehmigungsverfahren vorsieht.
Im Kanton Luzern sollen weiterhin auch die Standortgemeinden von geplanten Windpark s für deren Genehmigung zuständig sein. Die SVP hat das Referendum gegen das geänderte Planungs- und Baugesetz eingereicht, das neu ein kantonales Plangenehmigungsverfahren vorsieht.Die SVP übergab am Mittwochnachmittag 3239 Unterschriften der Staatskanzlei in Luzern, wie Parteisekretär Remo Schranz sagte.
Die Luzerner Regierung und bis auf die SVP sämtliche Fraktionen wollen, dass im Kanton Luzern grosse Windkraftwerke schneller realisiert werden können. Für das Plangenehmigungsverfahren soll deswegen künftig allein der Kanton zuständig sein. Einen Beschluss der kommunalen Stimmberechtigten soll es damit nicht mehr geben. Einzelinteressen in den Gemeinden könnten ein Kraftwerkprojekt von öffentlichem Interesse folglich nicht mehr verzögern oder verhindern, wurde der Systemwechsel begründet. Kantonale Verfahren hätten sich auch beim Strassen- und Wasserbau bewährt.Die SVP ist nach eigenen Angaben nicht gegen schnellere Bewilligungsverfahren.
Ein kantonales Plangenehmigungsverfahren ist für die SVP für grosse Windparks aber auch deswegen fehl am Platz, weil diese nur wenig zur Energiesicherheit beitragen könnten. Bürgerrechte und Gemeindeautonomie dürften nicht auf dem «Altar einer Ideologie geopfert» werden, erklärte die Partei.
. 60 Prozent der Stimmbeteiligten sagten damals Ja zu einer Schutz- und Erholungszone – und damit Nein zu Windkraftanlagen. Allerdings war bereits damals unklar, ob die Entscheidung mit nationalem und kantonalem Recht vereinbar ist.
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