St.Galler Staatsanwaltschaft erachtet Belarusen als schuldig

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat gegen das Ex-Mitglied einer belarusischen Spezialeinheit vor dem Kreisgericht Rorschach einen Schuldspruch wegen Verschwindenlassens gefordert. Seine Schilderung, im Auftrag des Lukaschenko-Regimes an drei Morden beteiligt gewesen zu sein, seien glaubhaft. Hinterbliebene der Opfer verlangten Genugtuungen.

Der 45-jährige Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er in den 1990er Jahre im belarussischen Militär einer Sondereinheit des Innenministeriums angehörte. Er sei für die Festnahme von «Kriminellen» trainiert worden.

Demnach kann auch hierzulande jemand angeklagt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Der Gesetzesartikel gründet auf einem Uno-Übereinkommen. Der Fall findet aufgrund seiner Tragweite internationale Beachtung.Die Staatsanwaltschaft erachtete das Geständnis des Beschuldigten als glaubhaft.

Der Richter unterstellte dem Beschuldigten, sich die Beteiligung an den bis heute unaufgeklärten Morden an Oppositionspolitikern möglicherweise ausgedacht zu haben, um einen positiven Asylentscheid zu erhalten und in der Schweiz bleiben zu können.Für die St.Galler Staatsanwaltschaft ist der Tatbestand des Verschwindenlassens hingegen erwiesen.

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