Im Prozess gegen ein ehemaliges Mitglied einer belarusischen Sondereinheit hat das Kreisgericht Rorschach noch kein Urteil gefällt. Dem Beschuldigten werden Beteiligungen an Morden gegen Oppositionelle des Lukaschenko-Regimes vorgeworfen.
Am zweiten Prozesstag gegen ein ehemaliges Mitglied einer militärischen Sondereinheit in Belarus gehörte das Wort der Pflichtverteidigerin des Beschuldigten. Der Tatbestand des Verschwindenlassens sei trotz Geständnis nicht erfüllt, führte die sie am Gericht in St.Gallen aus, wo der Prozess stattfand.
Dieser Gesetzesartikel gründet auf einem Uno-Übereinkommen. Rund 30 Medienschaffende und mehrere Vertreter von Menschenrechtsorganisationen aus dem In- und Ausland reisten an die Verhandlung.Die Verteidigerin des Beschuldigten argumentierte vor Gericht, dass die von ihrem Mandanten geschilderten Fälle längst aufgeklärt seien. Ehemalige KGB-Offiziere hätten 2001 in einem Migrationsverfahren in den USA die damaligen Vorgänge der Taten detailliert geschildert.
Der grossgewachsene und seit einem Unfall körperlich beeinträchtigte Beschuldigte erklärte am Dienstag vor Gericht, er habe damals Aufträge zur Entführung und Erschiessung von Personen mitausgeführt, nicht aber selber gemordet. Er entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen der Opfer. «Sein Motiv ist, die Wahrheit ans Licht zu bringen», sagte seine Anwältin am zweiten Prozesstag.. Mit dem Klick auf «Jetzt anmelden» akzeptierst du diese.
Bereits bei der Befragung des Angeklagten zu Beginn der Verhandlung am Dienstag strich der vorstehende Richter Widersprüche zwischen den aktuellen Schilderungen und getätigten Aussagen des Beschuldigten an früheren Befragungen hervor. Der Belaruse begründete die Ungereimtheiten vor Gericht mehrfach mit Übersetzungsfehlern.Am Prozess im Saal des Kreisgerichts St. Gallen waren auch zwei Töchter der damals ermordeten Oppositionspolitikern anwesend.
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