Solothurner Kantonsrat verbietet neue Stein- und Schottergärten. In der Schlussabstimmung wurde das nötige Zweidrittelsmehr für die Gesetzesänderung deutlich erreicht.
Solothurner Kantonsrat verbietet neue Stein- und Schottergärten. In der Schlussabstimmung wurde das nötige Zweidrittelsmehr für die Gesetzesänderung deutlich erreicht.
Wärmepumpen, die vollständig im Gebäudeinnern aufgestellt werden, sollen im Kanton Solothurn künftig 30 Tage vor Baubeginn den Behörden gemeldet werden müssen. Anstelle eines ordentlichen Baugesuchsverfahren. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLYDer Solothurner Kantonsrat will das Anlegen neuer Stein- und Schottergärten im Kanton untersagen.
entgegnete, es handle sich nicht um ein absolutes Verbot. Wenn die Steine durch Steinbrech oder andere Pflanzen bewachsen seien, gelte die Fläche als anrechenbare Grünfläche und sei deshalb weiterhin erlaubt.In der Diskussion wurde weiter betont, dass bestehende Steingärten von der Regelung nicht betroffen seien.
Die angepassten Vorschriften erlauben ausserdem, vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Wärmepumpen nur noch 30 Tage vor Baubeginn anzumelden; anstelle eines ordentlichen Baugesuchs. Keiner Baubewilligung bedürfen ausserhalb der Bauzone zudem temporäre Einrichtungen, die höchstens drei Monate pro Kalenderjahr dort bleiben.
Nicht durchgekommen ist der Vorschlag, dass die Gemeinde bei Neubauten mit mehr als zehn Auto-Parkplätzen die Anzahl Tiefgaragenplätze vorgeben kann. Auf Antrag der
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