Schweiz stellt KI-Regulierung vor: Ratifizierung des Europarats und Anpassungen des Schweizer Rechts

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Schweiz stellt KI-Regulierung vor: Ratifizierung des Europarats und Anpassungen des Schweizer Rechts
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Die Schweiz hat ihre Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) abgeschlossen und veröffentlicht. Als erster Schritt soll die KI-Konvention des Europarates ratifiziert und das Schweizer Recht angepasst werden, um den neuen Anforderungen der KI-Technologie gerecht zu werden.

Die KI-Auslegeordnung für die Schweiz ist nun abgeschlossen und öffentlich einsehbar. Als einer der ersten Schritte soll die KI-Konvention des Europarat es ratifiziert und die dazu notwendigen Anpassungen im Schweiz er Recht vorgenommen werden. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unter dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im November 2023 in Auftrag gegebene 'Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz' an den Bundesrat übergeben.

Der daraus resultierende Regulierungsansatz des Bundesrates soll nun auf drei zentralen Zielen basieren, so das BAKOM: Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI. Teil der Auslegeordnung sind drei konkrete Schritte. Erstens sollen themen- und sektorspezifische Regulierungsaktivitäten weitergeführt werden. Von einer übergreifenden Schweizer Regulierung von KI-Anwendungen soll jedoch abgesehen werden. Der zweite Schritt ist die Ratifizierung der KI-Regulierung des Europarates. Der Bundesrat hat bestätigt, dass er die Ratifizierung der Europarat-Regulierung anstrebt. Dafür sollen nun entsprechende Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung vorgenommen werden. Und drittens soll diese Umsetzung in Anlehnung an den AI Act der EU geschehen, womit in der Schweiz ähnliche Voraussetzungen wie für Unternehmen aus der EU gelten würden. Als weitere Eckwerte neben den Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung nach Vorbild der KI-Konvention des Europarates möchte der Bundesrat weitere Anpassungen, wo nötig, sektorbezogen gestalten. Sektorübergreifende Massnahmen sollen sich auf grundrechtsrelevante Bereiche wie etwa den Datenschutz beschränken. Daneben will man auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen erarbeiten, wie etwa Selbstdeklarationsvereinbarungen oder die Schaffung von Branchenlösungen. Die PDF-Downloads der Auslegeordnung, der sektorielle Analyse und der Analyse der KI-Regulierung in anderen Ländern und Weltregionen finden sich beim BAKOM

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