Die Schweiz steht wegen unzureichendem Kündigungsschutz für Gewerkschafter auf der schwarzen Liste der ILO. Trotz internationalem Druck scheitern die Bemühungen um eine Einigung zwischen den Sozialpartnern.
Seit zwanzig Jahren schützt die Schweiz Gewerkschafter in Betrieben zu wenig vor einer missbräuchlichen Kündigung. Trotz internationalem Druck können sich die Sozialpartner nicht einigen. Eine Rekonstruktion.Der Zeitpunkt war brisant. Wenige Wochen bevor die Internationale Arbeitsorganisation ihr 100-Jahr-Bestehen feierte, setzte sie Mitte Mai 2019 die Schweiz auf eine schwarze Liste.
Bemüht um ihren guten Ruf, reagierte die Schweiz. Am Tag nach der Eröffnung der Jubiläumsfeierlichkeiten strich die ILO die Schweiz wieder von der schwarzen Liste fehlbarer Länder. Wirtschaftsminister Guy Parmelin hatte zugesichert, den Kündigungsschutz zu verbessern. Er startete eine Mediation mit den Sozialpartnern.Das war auch ein strategischer Zug. Die Kritik der ILO war dem Bundesrat wohlbekannt.
Die Schweizer Post gab sogar eine eigene Briefmarke heraus. Symbolisch war darauf der Tripartismus dargestellt; also die konsensorientierte Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Arbeitgebern und des Bundes, wenn es um die Gestaltung der Arbeitswelt geht. Doch gerade die Errungenschaft, auf welche die Schweiz so grosse Stücke hält, scheint beim Thema der missbräuchlichen Kündigung abhanden gekommen zu sein.
Zwar ist nach geltendem Recht eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie wegen einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Die maximale Entschädigung liegt aber lediglich bei sechs Monatslöhnen. In vielen Fällen würden Arbeitgeber von Gerichten nur zu einer Zahlung von zwei bis drei Monatslöhnen verurteilt, kritisieren die Gewerkschaften.Für die ILO wirkt das nicht genügend abschreckend für die Arbeitgeber.
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