Landwirtinnen und Landwirte in der Schweiz sollen auf Äckern keine zusätzlichen Biodiversitätsförderflächen schaffen müssen. Das verlangt das Parlament. Die Einführung der Massnahme wurde zuvor zwei Mal verschoben.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlichtLandwirtinnen und Landwirte in der Schweiz sollen auf Äckern keine zusätzlichen Biodiversitätsförderflächen schaffen müssen. Das verlangt das Parlament. Die Einführung der Massnahme wurde zuvor zwei Mal verschoben.
Geplant war, dass Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche in diesen Zonen als Biodiversitätsförderfläche ausweisen müssen. Die Massnahme hätte eigentlich schon in Kraft sein müssen, wurde aber bereits zwei Mal verschoben.
Und nun soll sie endgültig fallen. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat mit 25 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Die Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben befand die Biodiversitätsförderflächen als zu umstritten und für “nicht reif für die Einführung”.
Beschlossen worden waren die 3,5 Prozent BFF im Frühjahr 2022 mit Verordnungen, die das Risiko beim Einsatz von Pestiziden vermindern sollten.Externer InhaltFast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.Ich willige in die Datenbearbeitung für den SWI swissinfo.
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