Eigentlich hätte das Gesetz schon im Jahr 2022 in Kraft treten sollen, doch nun müssen Landwirte doch keine Biodiversitätsflächen auf Äckern einrichten.
Eigentlich hätte das Gesetz schon im Jahr 2022 in Kraft treten sollen, doch nun müssen Landwirte doch keine Biodiversitätsflächen auf Äckern einrichten.
Landwirte mit einem gewissen Flächeanteil sollten dazu aufgefordert werden, einen Teil in Biodiversitätsflächen zu verwandeln - doch die Räte stellen sich nun doch dagegen. - Unsplash Geplant war, dass Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche in diesen Zonen als Biodiversitätsförderfläche ausweisen müssen. Beschlossen worden war dies im Frühjahr 2022 mit Verordnungen, die das Risiko beim Einsatz von Pestiziden vermindern sollten.Die Massnahme sollte eigentlich seit 2023 in Kraft sein. Die Einführung wurde aber bereits zwei Mal verschoben.
Ein «Weiter wie bisher» ermögliche zwar punktuell einen höheren Ertrag, mittel- und langfristig werde die Ernährungssicherheit mit dem Entscheid aber geschwächt, so Moser weiter. Auch aus staats- und demokratiepolitischer Sicht sei die vorzeitige Abschaffung der Massnahme fragwürdig. DasEnde 2023 – vergeblich gegen die Motion.
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