Rassistische Konnotation: Firmenname «Bimbo QSR» wird nicht geschützt

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Darf Landi Schweiz eine Bekleidungs-Marke gleich benennen wie den Solothurner Hausberg Weissenstein? Diese Frage muss nun das Bundesverwaltungsgericht klären.

Bereits bei der Einreichung des Gesuchs Ende 2018 erteilte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum eine vorläufige Ablehnung, die mit einem Entscheid vom 27. Juli 2023 bestätigt wurde. Es begründete seine Haltung mit der «zutiefst abwertenden und rassistischen» Bedeutung des Begriffs «Bimbo» für dunkelhäutige Menschen.

Diese Argumente haben die Richter in St. Gallen in einem Urteil zurückgewiesen. Sie erinnern daran, dass die Frage anhand des durchschnittlichen Verständnisses beurteilt werden müsse. Nicht relevant sei die Absicht, mit der das strittige Wort von der Beschwerdeführerin verwendet werde. 03:12 Video Archiv: Das IGE befasst sich immer wieder mit strittigen Marken- und Firmennamen Aus Schweiz aktuell vom 12.02.2019. abspielen. Laufzeit 3 Minuten 12 Sekunden. Verworfen hat das Bundesverwaltungsgericht auch das Argument, wonach die Marke seit Jahrzehnten problemlos verwendet werde. Es betont, dass sich Sensibilitäten weiterentwickeln würden, was je nach Land und Epoche unterschiedliche Praktiken rechtfertige.

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