Als rassistisch eingestuft: Kein Schutz für Marke Bimbo QSR

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Der mexikanische Lebensmittelkonzern Bimbo kann seine Marke «Bimbo QSR» in der Schweiz nicht eintragen lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer mexikanische Lebensmittelkonzern Bimbo kann seine Marke «Bimbo QSR» in der Schweiz nicht eintragen lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt.

Bereits bei der Einreichung des Gesuchs Ende 2018 erteilte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum eine vorläufige Ablehnung, die mit einem Entscheid vom 27. Juli 2023 bestätigt wurde. Es begründete seine Haltung mit der «zutiefst abwertenden und rassistischen» Bedeutung des Begriffs «Bimbo» für dunkelhäutige Menschen.

Diese Argumente haben die Richter in St. Gallen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zurückgewiesen. Sie erinnern daran, dass die Frage anhand des durchschnittlichen Verständnisses beurteilt werden müsse. Nicht relevant sei die Absicht, mit der das strittige Wort von der Beschwerdeführerin verwendet werde.

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