Der mexikanische Lebensmittelkonzern Bimbo kann seine Marke 'Bimbo QSR' in der Schweiz nicht eintragen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ablehnung aufgrund der rassistischen Konnotation des Begriffs bestätigt.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlichtDer mexikanische Lebensmittelkonzern Bimbo kann seine Marke “Bimbo QSR” in der Schweiz nicht eintragen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ablehnung aufgrund der rassistischen Konnotation des Begriffs bestätigt.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum begründete seine Ablehnung mit der “zutiefst abwertenden und rassistischen” Bedeutung des Begriffs “Bimbo” für dunkelhäutige Menschen. In ihrer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht machte die Grupo Bimbo S.A.B. geltend, Bimbo sei gemäss seiner Bedeutung “Kleinkind” in der italienischen Sprache zu verstehen. Zudem stehe das Wort durch den Zusatz “QSR” für Quick Service Restaurant in einem Kontext, der jede rassistische Anspielung ausschliesse.
Diese Argumente lassen die Richter in St. Gallen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil nicht gelten. Sie halten fest, dass die Frage anhand des durchschnittlichen Verständnisses beurteilt werde. Nicht relevant sei die Absicht, mit der das strittige Wort verwendet werde.Externer InhaltFast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.
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