Vor dreieinhalb Jahren ist ein autistischer 18-Jähriger gestorben, der sich zuvor in der Psychiatrischen Klinik selber schwer verletzt hatte. Nun hat der Kanton die Verantwortlichen verwarnt – für die Eltern des Opfers ist dies eine Genugtuung. Und bei Autismus-Abklärung wurde das Angebot ausgebaut – der Kommentar.
Vor dreieinhalb Jahren ist ein autistischer 18-Jähriger gestorben, der sich zuvor in der Psychiatrischen Klinik selber schwer verletzt hatte. Nun hat der Kanton die Verantwortlichen verwarnt – für die Eltern des Opfers ist dies eine Genugtuung. Und bei Autismus-Abklärung wurde das Angebot ausgebaut – der Kommentar.«Wir hätten uns gewünscht, es wäre nie so weit gekommen.
Die Eltern erheben schwere Vorwürfe gegen die PDAG, diese setze auf Medikamente statt Therapie. Der Anwalt des Paares spricht im Fall des Jugendlichen gar von Einzelhaft. Ein Gutachten kommt zum Schluss, das Klinikpersonal habe nicht die nötigen Massnahmen ergriffen, um die Selbstverletzungen zu verhindern – der Kanton fordert bessere Konzepte.
Das ist eine Genugtuung für die Eltern, doch der Fall ist nicht abgeschlossen: Ein Strafverfahren gegen einen Arzt und eine Ärztin läuft, die PDAG will Beschwerde führen gegen den Entscheid des Kantons. Ob es einen Schuldspruch, disziplinarische Massnahmen oder eine finanzielle Entschädigung für die Hinterbliebenen gibt, werden wohl Gerichte entscheiden.
«Für uns ist es unverständlich, dass es in einem so reichen Land wie der Schweiz keine bessere Unterstützung für Menschen mit Autismus und deren Familien gibt.» Zu diesem Kritikpunkt der Eltern gibt es einen Lichtblick, die PDAG hat das Angebot für Autismus-Abklärungen ausgebaut. Das kommt für den verstorbenen 18-Jährigen zu spät, könnte aber helfen, weitere Tragödien zu verhindern.
Seit einigen Jahren erstellt der Bund den Fahrplan für die Bahn. Das habe sich als grossen Fehler herausgestellt, sagt der frühere SBB-Fahrplanchef Werner Wildener. Er will Albert Rösti davon überzeugen, dass sein Amt eine wichtige Aufgabe an die SBB abtreten soll.Copyright © Aargauer Zeitung. Alle Rechte vorbehalten.
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