Bern (ots) - Der Berner Regierungsrat kommt in seinem heute veröffentlichten Schlussbericht an den Grossen Rat zur Medienberichterstattung über einen Polizeieinsatz im Sommer...
Presserat bedauert, dass ihm die Berichterstattung von "Der Bund" und "Berner Zeitung" über den Polizeieinsatz vom Sommer 2021 nicht zur Beurteilung vorgelegt wurde
Der Berner Regierungsrat kommt in seinem heute veröffentlichten Schlussbericht an den Grossen Rat zur Medienberichterstattung über einen Polizeieinsatz im Sommer 2021 unter anderem zum Schluss,"Der Bund" und die"Berner Zeitung" hätten den Journalismuskodex verletzt.
Ob eine Verletzung des Berufskodex vorliegt, lässt sich jeweils erst nach einem differenzierten Verfahren und der Beratung durch das unabhängige Presseratsgremium feststellen. Dieses Verfahren sieht vor, dass beide Parteien - Beschwerdeführende und Redaktion - ihre Standpunkte darlegen können. Auf der Basis dieser Stellungnahmen entscheidet der Presserat, ob eine Berichterstattung die journalistische Sorgfaltspflicht und damit den Schweizer Journalismuskodex verletzt hat.
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