Ein eingeschriebener Pass kommt nicht beim Empfänger an. Die Post will die entstandenen Unkosten erst nicht übernehmen.
Ein Vater plant mit seinem sechsjährigen Sohn die Weihnachtsfeiertage eine Reise in den Iran. Sie wollen die Grossmutter besuchen, die dort lebt. Ursprünglich kommt der Mann aus Afghanistan, wohnt aber schon seit acht Jahren in der Schweiz und arbeitet auch hier.
Der Flug ist gebucht und bezahlt. Auch die beiden Visa für den Iran wurden online schon bewilligt und vom Vater bezahlt. Jetzt muss er nur noch die Pässe an die iranische Botschaft nach Bern schicken – zur Kontrolle. Er schickt sie separat. Der Reise könnte also bald losgehen. Hohe Kosten für neue ReiseDer Vater plant die Reise nun für Januar. Dafür muss er einen neuen Flug buchen und neue Visa beantragen. Ausserdem ist das Rückreisevisum für seinen Sohn jetzt nicht mehr gültig – er stellt einen neuen Antrag beim Migrationsamt. Die Kosten belaufen sich auf mehr als tausend Franken.
Post verweist auf ihre AGBNach seiner Rückkehr aus dem Iran meldet sich der Vater erneut bei der Post. Er schickt alle Quittungen und Belege und erklärt seine Situation. Er bittet die Post, die entstandenen Kosten zu übernehmen. Die Post lehnt dies ab und verweist auf ihre AGB: Sie erstatte den Wert des verlorenen Gegenstandes, nicht aber die Kosten für Folgeschäden.
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