Das Parlament hat entschieden, dass Verbände künftig keine Beschwerde gegen kleinere Wohnbauprojekte führen dürfen.
Die zuständige Nationalratskommission will das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Wohnbau-Projekten beschneiden. - sda - KEYSTONE/YANIK BUERKLI- und Heimatschutzgesetz für Wohnbau-Projekte grundsätzlich nicht mehr möglich sind, wenn die Geschossfläche unter 400 Quadratmeter beträgt und das Projekt in einer Bauzone liegt.Fabio Regazzi sagte, die Vorlage wirke dem Machtgefälle zwischen Einfamilienhaus-Bauherren und nationalen Verbänden entgegen.
Simon Stocker hielt namens der Minderheit dagegen, die Vorlage treffe die Falschen. In vielen Fällen steckten Nachbarinnen und Nachbarn hinter Einsprachen gegen kleine Bauvorhaben. Verbandsbeschwerden seien bereits strikte geregelt. Heidi Z'graggen warnte vor neuen Schlupflöchern für Unerwünschtes. Das geltende Recht habe sich im Sinn der Prävention von möglichen Verstössen bewährt. Die Einschränkung dürfte nur wenig Auswirkung auf die Zahl der angefochtenen Bauvorhaben haben.beschlossenen und von der Mehrheit beantragten 400 lediglich 250 Quadratmeter Geschossfläche. Das entspreche der Geschossfläche eines durchschnittlichen Einfamilienhauses, sagte Stocker.
Verbandsbeschwerderecht Wohnbauprojekte Natur- Und Heimatschutzgesetz Bauzone
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