Das Schweizer Parlament hat das Verbot der Rechtsberatung für sanktionierte russische Oligarchen und Unternehmen gelockert. Der Nationalrat folgte damit dem Ständerat, jedoch mit der Einschränkung, dass nur reine beratende Tätigkeiten zulässig sind, während typische anwaltschaftliche Leistungen weiterhin verboten bleiben. Die rot-grüne Minderheit lehnte die Motion ab, da kein Grundrechtsverletzung festgestellt wurde und befürchtete negative Auswirkungen auf die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz.
Das Parlament lockert das Rechtsberatung sverbot für sanktionierte russische Oligarchen und Unternehmen. Nach dem Ständerat nahm auch der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss an, wenn auch in abgeänderter Form.Mit 110 Ja- bei 71 Nein-Stimmen und mit 12 Enthaltungen folgte die grosse Kammer damit ihrer Rechtskommission . Letztere hatte die vom Walliser Ständerat Beat Rieder eingebrachte Motion im Vorfeld zur Annahme empfohlen.
Insgesamt teilte die Kommission die Befürchtung des Ständerats, dass das herrschende Sanktionsregime gegenüber Russland im Bereich der Rechtsberatung möglicherweise unverhältnismässig sei – und gewisse Grundrechte verletzen könnte. Anders als der Ständerat will der Nationalrat aber die typische, anwaltschaftliche Tätigkeit von der rein beratenden Tätigkeit trennen. Nur Letztere soll zulässig sein.
Eine rot-grüne Minderheit lehnte die Motion ab. Sie betonte, dass sich das fragliche Verbot nicht gegen natürliche Personen richte und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes , das in der Sache von keiner Verletzung der Grundrechte ausging. Auch der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab und warnte vor negativen Konsequenzen auf die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz.
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