Der Luzerner Kantonsrat will die Öffnungszeiten von Hofläden ausdehnen. Im Vergleich zur jetzigen, nicht bewilligten Praxis würde das für einige eine Einschränkung bedeuten. Direktbetroffene erzählen, was sie von den Plänen des Kantons halten.
Der Luzerner Kantonsrat will die Öffnungszeiten von Hofläden ausdehnen. Im Vergleich zur jetzigen, nicht bewilligten Praxis würde das für einige eine Einschränkung bedeuten. Direktbetroffene erzählen, was sie von den Plänen des Kantons halten.Die Luzerner Regierung muss eine Ausnahmeregelung ausarbeiten, die unbedienten Hofläden und kleinen Selbstbedienungsgeschäften den Verkauf auch ausserhalb der regulären Ladenöffnungszeiten erlaubt.
Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass der Kanton einen Zustand erst nachträglich gesetzlich erlaubt. Vor der Gesetzesrevision vor 27 Jahren schrieb das RLG vor, dass Kinoveranstaltungen an öffentlichen Ruhetagen und Feiertagen vor 10 Uhr untersagt sind. Somit wären samstags Spätvorstellungen über Mitternacht hinaus nicht erlaubt gewesen. «Dies ist realitätsfremd», hielt die Regierung fest und liess die Einschränkung fallen.
Auf die Frage, ob die Polizei künftig häufiger kontrolliere, schreibt Wigger: «Im Nachgang zum Entscheid des Kantonsrates wird die Gewerbepolizei den Vollzug durch Beratung der Gewerbetreibenden und mittels Kontrollen unterstützen.»Als der Kantonsrat über die Öffnungszeiten diskutierte, verlangte eine Minderheit die vollständige Liberalisierung. Diese hätte einen Betrieb rund um die Uhr erlaubt.
Die Landwirtin betont, dass man mit einem Hofladen generell kein Riesengeschäft mache. «Und die, die rund um die Uhr offen haben, sind eh nur die ganz kleinen.» Die Diskussion über den Ladenschluss sei darum eigentlich überflüssig. Trotzdem könne sie den Wunsch nach einer einheitlichen Regelung für alle verstehen.
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