Verwirrung über eingeschränkte Öffnungszeiten bei Hofläden und Toggenburgshops: Kantonsrat will Läden ohne Personal vom Gesetz ausnehmen

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Unbediente Verkaufsläden, wie es sie im Toggenburg vermehrt gibt, waren diese Woche Diskussionspunkt im Kantonsrat. Die Regierung ist der Meinung, dass heute die kantonalen Ladenöffnungszeiten auch für grössere Hofläden und die Toggenburgshops gelten. Doch nun könnten sie explizit von diesen Vorgaben ausgenommen werden.

Verwirrung über eingeschränkte Öffnungszeiten bei Hofläden und Toggenburgshops: Kantonsrat will Läden ohne Personal vom Gesetz ausnehmen

Die Fronten sind verhärtet. Gewerkschaften und Detaillisten lehnen eine Liberalisierung ab. Die einen aus Angst vor längeren Arbeitszeiten für das Verkaufspersonal, die anderen, weil sie höhere Kosten bei unverändertem Umsatz fürchten. Die Befürworter entgegnen, dass der Kanton der Bevölkerung nicht vorschreiben solle, wann sie posten dürfe. Zudem finden sie es unsinnig, Tankstellenshops oder den Einkaufstourismus in andere Kantone zu fördern.

Dem Regierungsrat attestiert er, dass er unnötig Bürokratie verursacht habe. Wenn der Regierungsrat konsequent wäre, müsste man zum Beispiel viele Hofläden oder Verkaufsstellen auf Alpen abends und sonntags schliessen. Zudem ärgert sich Louis, dass sich der Kanton in den Vollzug des Gesetzes einmischt. «Der Vollzug des Gesetzes ist Sache der Gemeinden. Wenn sich der Kanton hier einmischt, hat er zu viel Personal.

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