Eine 24-Jährige hat in der Stadt St.Gallen aus Handtaschen, Autos und Kellern gestohlen. Die drogenabhängige Frau hinterlässt 20 Geschädigte. Jetzt kassiert sie von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe.
Eine 24-Jährige hat in der Stadt St.Gallen aus Handtaschen, Autos und Kellern gestohlen. Die drogenabhängige Frau hinterlässt 20 Geschädigte. Jetzt kassiert sie von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe.Es wird häufig angenommen, dass in der Schweiz nur Gerichte Gefängnisstrafen aussprechen können. Doch das ist ein Irrtum.
Die obdachlose Frau stiehlt Portemonnaies, Kreditkarten, Alkohol, Sonnenbrillen, Drohnen oder Strümpfe aus Handtaschen, Autos, Lieferwagen und Gebäuden. Im Juni geht die 24-Jährige etwa vor der Migros im Lachen-Quartier auf eine 65-jährige Dame zu und versucht, ihr die Handtasche zu entreissen.Später schlägt sie mal in der Parkgarage Brühltor zu, dann im Parkhaus Arena, oder sie stiehlt im Neumarkt.
Anfang Oktober schleicht sich die 24-Jährige in eine Firma ein, konsumiert Esswaren in der Kantine und legt sich in einem Nebenraum schlafen. Als der Hauswart die Frau morgens um 5 Uhr entdeckt und sie weckt, flieht die Frau. Nicht aber, ohne noch einen Laptop mitlaufen zu lassen.
Geldstrafen und Bussen bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug können Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verhängen. Ist eine beschuldigte Person mit dem Schuldspruch nicht einverstanden, kann sie Einsprache erheben. Dann kommt der Fall vor ein Gericht. Verfahren via Strafbefehl dauern kürzer und verhindern, dass die Gerichte wegen Bagatellen überlastet wird.
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