Neue Objektsteuer statt Eigenmietwert: Was du jetzt wissen musst

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Eine Objektsteuer für selbstbewohnte Zweitwohnungen soll den Eigenmietwert für Erst- und Zweitwohnungen ablösen. Die entsprechende Vorlage haben beide Räte angenommen.

Was lange währt, wird ... endlich. Nach fast sieben Jahren ist das Geschäft durch: Beide Räte haben am Freitagmorgen im Rahmen der Schlussabstimmungen der dreiwöchigen Wintersession die Wohneigentumsbesteuerung sowie die Objektsteuer auf Zweitliegenschaften angenommen.

Wie funktioniert die neue Objektsteuer? Die neue Objektsteuer betrifft selbstbewohnte Zweitwohnungen, wie etwa Ferienhäuser. Sie soll Einnahmenverluste durch den Wegfall des Eigenmietwerts kompensieren, insbesondere in Tourismus-Kantonen. Wie hoch diese Steuer sein wird, ist kantonal unterschiedlich. Erste Schätzungen gehen von einer jährlichen Steuer zwischen 0,2 und 0,4 Prozent des Liegenschaftswerts aus.

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