Nach siebenjähriger Verhandlungszeit hat es das Parlament geschafft, eine mehrheitsfähige Vorlage zum Eigenmietwert zu erstellen. Die Abschaffung des Eigenmietwerts soll nun bei Erst- und Zweitwohnungen erfolgen. Die Räte haben auch eine Initiative auf Kurs gebracht, die den besonders betroffenen Kantonen die Möglichkeit gibt, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu erheben.
Nach siebenjähriger Verhandlungszeit hat es das Parlament doch noch geschafft, eine mehrheitsfähige Vorlage beim Eigenmietwert zu zimmern. Das letzte Wort hat wohl das Volk. Es ist ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für viele Eigenheimbesitzer. In den allerletzten Minuten hat sich das eidgenössische Parlament doch noch auf die Abschaffung des Eigenmietwert s geeinigt. Der Ständerat hat am Mittwochmorgen eingelenkt - und die Bedingungen des Nationalrates akzeptiert.
Damit soll der Eigenmietwert nun konsequent bei Erst- und Zweitwohnungen abgeschafft werden. Auch gibt es künftig in der Regel keine Schuldzinsabzüge mehr. In beiden Fragen hatte sich der Ständerat zuletzt quergestellt. Die kleine Kammer wollte, dass für Zweitwohnungen weiterhin der Eigenmietwert anfällt und die Schuldzinsen immer noch zu 70 Prozent abzugsfähig sind. Später am Morgen hat auch noch der Nationalrat seinen Segen gegeben - das war aber so erwartet worden, da die Version exakt den Vorschlägen der grossen Kammer entsprechen. Nun muss die Vorlage aber noch die Schlussabstimmung am Freitag überstehen - und das könnte noch einmal knapp werden, wie die Debatte im Ständerat zeigte. Nach siebenjähriger Behandlungszeit hat es das Parlament damit zumindest für den Moment geschafft, eine Vorlage zu erarbeiten, die zumindest innerhalb des Bundeshauses mehrheitsfähig ist. Bis der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird, braucht es mindestens noch eine Volksabstimmung. Sie könnte im September stattfinden. Um die Ausfälle der Bergkantone mit einem hohen Zweitwohnungsanteil zu kompensieren, haben die Räte eine Initiative auf Kurs gebracht. Diese soll den besonders betroffenen Kantonen die Möglichkeit geben, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu erheben. Nur wenn diese an der Urne eine Mehrheit findet, wird auch der Eigenmietwert abgeschaff
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