Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mann Betrug vor – und stösst bei den Ermittlungen auf Trump-Aktien. Diese möchte sie am liebsten sofort verkaufen – doch der Beschuldigte hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mann Betrug vor – und stösst bei den Ermittlungen auf Trump-Aktien. Diese möchte sie am liebsten sofort verkaufen – doch der Beschuldigte hat dagegen Beschwerde eingelegt.Die kantonale Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen einen mutmasslichen Betrüger. Er war in einer Firma angestellt und soll mit mehreren Komplizen vereinbart haben, dass diese als Subunternehmer überhöhte Rechnungen stellen.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Dass bereits jetzt Details zum Fall öffentlich werden, hängt mit einem Entscheid des Obergerichts zusammen. Denn die Staatsanwaltschaft hat auf dem Handy des Beschuldigten Zugangsdaten von Online-Accounts gefunden, darunter auch von einer Trading-Plattform.
Dieses Argument lässt das Obergericht nicht gelten. Eine Zwangsmassnahme sei bei hinreichendem Tatverdacht zulässig. Auch in den weiteren Punkten weist das Obergericht die Beschwerde ab. Zwar könne angesichts des Zeitverlaufs und der Geschehnisse nicht mehr von «höchst spekulativen Positionen» ausgegangen werden.
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