Die bevorstehenden Abstimmungsvorlagen zum Thema Eigenbedarf und Untermiete im Mietrecht werden als unzureichend und einseitig kritisiert. Es besteht die Forderung nach einer umfassenden Revision, die die Interessen von Mietern und Hauseigentümern gleichermaßen berücksichtigt.
Zurück an den Absender: Mit den zwei Vorlagen zum Eigenbedarf und zur Untermiete werden die Probleme im Mietrecht nicht gelöst. Es braucht eine umfassende Revision , die die Interessen von Mieterschaft und Hauseigentümern ausgewogen berücksichtigt.Das Recht auf Eigentum ist ein hohes Gut. Insofern entsprechen die beiden Mietrecht svorlagen, die am 24.
Wohnen ist ein Elementarbedürfnis, niemand kann auf eine Wohnung verzichten. In kaum in einem anderen Bereich zeigt sich die Abhängigkeit der Nicht-Besitzenden von Eigentümern so deutlich. Dem sozialen Frieden zuliebe ist der Mietwohnungsmarkt nicht ein freier, sondern ein stark regulierter Markt. Seit über hundert Jahren schon. Auch deshalb lehnte der Bundesrat beide Vorlagen ab – bis ihm das Parlament das doppelte Ja aufzwang.
Die beiden Abstimmungsvorlagen erfüllen Rieders Kriterien nicht. Sie sind nicht fair, weil sie das Kräfteverhältnis einseitig zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter verschieben. Und zweitens sind sie nicht seriös begründet. Denn für den behaupteten Problemdruck fehlen jegliche Daten. Niemand weiss, wie oft und wie lange der Anspruch auf Eigenbedarf mit rechtlichen Instrumenten verzögert wird.
Kommt hinzu, dass die Hauseigentümer bereits die nächsten Vorstösse in der Pipeline haben: Einer will, dass Mietzinse einfacher an orts- und quartierübliche Niveau angepasst werden können – nach oben, versteht sich. Der zweite will das Recht einschränken, überrissene Anfangsmietzinse anzufechten. Der Vorwurf der Salami-Taktik ist nicht aus der Luft gegriffen.
Mietrecht Eigenbedarf Untermiete Parlamentsdebatte Revision
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